bSb Satzung
Eingetragen: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Vereinsregister Nr. 17802 NZ
bSb Satzung – Stand 17.06.2023
Präambel
Im Bewusstsein der Verantwortung für einen der traditionsreichsten gehobenen Berufe, Sekretärin/Sekretär, sowie angesichts der sich rasch wandelnden Anforderungen und Aufgabenstellungen im gesamten Bereich des Büromanagements haben sich der Bund Deutscher Sekretärinnen e. V. (BDS), München, und der Deutsche Sekretärinnen-Verband e. V. (DSV), Mannheim, zur gemeinsamen Interessenförderung in einem einheitlichen Berufsverband unter dem Namen BUNDESVERBAND SEKRETARIAT UND BÜROMANAGEMENT e. V. verschmolzen.
In der Überzeugung, die Interessen aller Beschäftigten in Berufen, die mit qualifizierten Aufgaben des Sekretariats und des Büromanagements betraut sind, noch besser vertreten zu können, hat die außerordentliche Mitgliederversammlung des BDS vom 16. November 1996 und des DSV vom 16. November 1996 durch Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag vom 16. November 1996 die nachstehende Satzung beschlossen. Sie wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2002, in der 3. ordentlichen Mitgliederversammlung am 21. März 2004, in der 4. ordentlichen Mitgliederversammlung am 22. April 2007, in der 5. ordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Mai 2010, in der 6. ordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2013, in der 8. ordentlichen Mitgliederversammlung am 21. November 2020 und in der 9. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 17. Juni 2023 geändert.
Die in der nachfolgenden Satzung bezeichneten Positionen sind in weiblicher / männlicher Form dargestellt, grundsätzlich können alle diese Positionen von Menschen jeden Geschlechts besetzt werden.