Neues von unserem bSb-Partner HSM
„Bitte Name und Adresse eintragen“
Diese Aufforderung erhält man beim Besuch einer Gastronomie in der derzeitigen Corona-Lage, denn die Verordnungen zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus beinhalten in vielen Fällen auch eine Verpflichtung zur Erfassung von personenbezogenen Kundendaten zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizei nach §§ 16, 25 IfSG.
Doch Achtung: auch die Löschung dieser Daten ist festgelegt, weshalb der Betreiber verpflichtet ist, diese Daten vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
Den richtigen Aktenvernichter zur sicheren Löschung der Kundendaten finden sie hier:
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